Der Energieausweis ist ein von der Europäischen Union ordnungsrechtlich vorgeschriebenes Instrument, dessen Ziel mehr Transparenz auf dem Immobilienmarkt ist. Durch die Energieeinsparverordnung 2009 (EnEV 2009) wird der Energieausweis auch in Deutschland ab dem 01.07.2008 stufenweise bis zum 01.01.2009 eingeführt.
|
![]() |
| Wann ist ein Energieausweis vorzulegen? |
| Gem. § 16 EnEV ist der Energieausweis u. a. in folgenden Fällen vorzulegen: · Neubau · Änderung wesentlicher Bauteile · Verkauf · Neuvermietung · Neuverpachtung |
| Ab wann muss der Energieausweis vorliegen? |
| Der Energieausweis wird stufenweise - in Abhängigkeit des Baujahres und der Gebäudenutzung - ab dem 1. Juli 2008 eingeführt. Findet bei Wohngebäuden bspw. eine Neuvermietung statt, so müssen je nach Baujahr die ersten Energieausweise ab dem 1. Juli 2008 einem potenziellen Mieter auf Nachfrage vorgelegt werden. Für Nichtwohngebäude muss der Energieausweis ab dem 1. Juli 2009 vorgelegt bzw. bei Gebäuden mit öffentlichen Dienstleistungen und einer Nutzfläche > 1 000 qm ausgehangen werden. |
Stichtage für die Vorlage eines Energieausweises in Abhängigkeit von der Gebäudeart und des Baujahres |
| Pass oder Ausweis? - Bezeichnung und Gültigkeit |
| Umgangssprachlich immer noch oft als Energiepass, Gebäudeausweis oder Gebäudeenergiepass bezeichnet wird der Energienachweis für Wohn- und Nichtwohngebäude gemäß der Energieeinsparverordnung 2007 (EnEV 2007) unter der Bezeichnung "Energieausweis" geführt. |
| Die Energieausweise, die in der Vergangenheit während eines Feldversuches der Deutschen Energie-Agentur erstellt wurden, tragen davon abweichend die Bezeichnung Energiepass. Diese und andere in der Vergangenheit ausgestellten Ausweise bleiben trotz abweichender Bezeichnung 10 Jahre ab Ausstellungsdatum gültig. Alle neu ausgestellten Energieausweise, die nach in Kraft treten der EnEV 2007 ausgestellt werden, haben ebenfalls eine Gültigkeit von 10 Jahren ab dem Ausstellungsdatum. |
| Bedarf contra Verbrauch |
| Bedarfsorientierter Energieausweis |
| Bei einer Bedarfsberechnung wird unabhängig vom regionalen Standort des Gebäudes in Deutschland ein einheitliches Klima, das so genannte Normklima, vorgegeben. Des Weiteren wird auch eine normative Annahme für die Nutzung getroffen. Es entsteht im Prinzip ein rechnerischer Verbrauch, der den Vorteil erbringt, dass die Energieausweise für alle Objekte deutschlandweit auf der gleichen Grundlage basieren und somit gut vergleichbar sind. Schwachstellen oder bauphysikalisch bedingte Bauschäden werden bei diesem Verfahren erkannt und beschrieben. Dieses Verfahren bietet sich aus Gründen der Vergleichbarkeit und der Objektivität bei Ein- und Zweifamilienwohnhäusern, Neubauten und kleineren Mehrfamilienwohnhäusern an. Nachteilig ist dieses Verfahren, wenn keine Baubeschreibungen oder Pläne des Objektes mehr vorliegen und zum Beispiel über Wand- und Dachaufbauten eine Annahme getroffen werden muss. Diese Berechnungsart ist im Gegensatz zur verbrauchsorientierten Erstellung sehr umfangreich und zeitaufwendig und dadurch für den Kunden kostenintensiver. |
| Verbrauchsorientierter Energieausweis |
| Die Verbrauchsberechnung hingegen berücksichtigt den tatsächlichen Verbrauch, der u. a. trotz tlw. Anpassung vom Klima des Standortes, der Nutzung des Gebäudes und dem individuellen Nutzerverhalten geprägt ist. Obwohl die Daten mit einem Faktor klimabereinigt werden, erschwert dies einen reellen energetischen Vergleich von Gebäuden. Zudem ist die Datenaufnahme für eine Gebäudediagnose nicht ausreichend und demzufolge auch für Modernisierungsvorschläge nur bedingt geeignet. |
| Für eine Übergangszeit bis zum 31.09.2008 gilt zunächst volle Wahlfreiheit für alle Wohngebäude. Ab dem 01.10.2008 ist ein so genannter Bedarfsausweis nur für Wohngebäude bis zu vier Wohneinheiten Pflicht, die nicht das Anforderungsniveau der Wärmeschutzverordnung von 1977 erfüllen und deren Bauantrag vor dem 01.11.1977 gestellt wurde. Für alle übrigen Wohngebäude bleibt es dagegen bei der Wahlfreiheit zwischen Bedarfs- und Verbrauchsausweisen. |
| Darstellung eines einheitlichen Energieausweises |
| Bereits 2004 hat die Deutsche Energie-Agentur (dena) einen Feldversuch zum Energieausweis durchgeführt. Für diesen Feldversuch wurde bereits die Darstellung eines einheitlichen Energieausweises entwickelt. Die Ergebnisse und Erfahrungen dieser Studie werden in der Übergangszeit deutschlandweit von allen Energieberatern genutzt bzw. umgesetzt. Aus diesem Grund gab es bereits vor in Kraft treten EnEV 2007 am 1. Oktober 2007 eine einheitliche Darstellung des Energieausweises auf Grundlage des dena Feldversuches. |
| Der Verordnungsgeber eröffnet mit der EnEV 2007 zwei Berechnungsgrundlagen. Der Energieausweis kann auf Grundlage des ingenieurtechnisch berechneten Bedarfs oder des tatsächlichen Verbrauchs erstellt werden. Den verbrauchs- und bedarfsorientierten Ausweis unterscheiden in erster Linie die Seiten 2 und 3. Je nach Berechnungsgrundlage wird dem Ausweis Seite 2 (Energiebedarf) oder Seite 3 (Energieverbrauch) beigefügt. Die Vorlage für das Deckblatt wie auch für die Modernisierungsempfehlungen ist bei den Ausweisen identisch. |
| Grundsätzlich wird jedoch zwischen den Ausweisformularen für Wohn- und Nichtwohngebäude unterschieden. Auch hier ist jeweils eine Seite für die jeweilige Berechnungsgrundlage vorhanden. |
| Wörter in diesem Zusammenhang: Energieausweis, Änderung wesentlicher Bauteile, Anforderungsniveau, Ausweisformular, Ausweisformulare, Bauantrag, bauphysikalisch, bauphysikalische Bauschäden, Bauschäden, Bedarfsberechnung, Bedarfsorientierter Energieausweis, Berechnungsart, Berechnungsgrundlage, Bundesgesetzblatt, DachaufbautenDatenaufnahme, Deutschen Energie-Agentur, Dienstleistungen, Ein- und Zweifamilienwohnhäusern, einheitliche Energieausweis, energetischen Vergleich, Energieberater, Energieeinsparverordnung 2007, Energiepass, EnEV 2007, Gebäudediagnose, Gebäudeenergiepass, Mehrfamilienwohnhäusern, Modernisierungsvorschläge, Neubau, Neubauten, Neuvermietung, Neuverpachtung, Nichtwohngebäude, Nutzfläche, Objekte, Schwachstellen, Verbrauchsberechnung, Verbrauchsorientiert, verbrauchsorientierten Erstellung, Verfahren, Vergleichbarkeit, Verkauf, Wahlfreiheit, Wand- und Dachaufbauten, Wandaufbauten, Wärmeschutzverordnung, Wohneinheiten, Wohngebäuden |
Schadenursachen analysieren und Folgeschäden vermeiden
Schäden an Gebäuden oder Gebäudeteilen erfordern schnelles und sachkundiges Handeln. Nur so können unnötige Folgeschäden vermieden, Schadensursachen zuverlässig analysiert und die Schadenshöhen sicher bestimmt werden.
Die Voraussetzungen für eine effektive Schadensregulierung, ist der Einsatz eines unabhängigen Sachverständigen.
Wir erstellen Schadensgutachten für alle Schäden an und in Gebäuden, Nebengebäuden sowie an Gebäude- und Grundstücksbestandteilen. Das Ergebnis unserer Arbeit ist die Beurteilung des Schadens, die Ermittlung der Schadensursache und der Haftung, die Schadenshöhe sowie Alternativen zur Schadensbehebung.
Wir beraten und erstellen Gutachten für: